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Heizung · Förderprogramme · Stand Oktober 2026

Förderung für Ihre neue Heizung

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Heizungsförderung der KfW. Hier finden Sie das Wichtigste im Überblick – welche Förderung in Ihrem Fall möglich ist, prüfen wir gern persönlich.

Förderung prüfen lassen Alle Heizsysteme

So setzt sich die Förderung zusammen

Heizungsförderung der KfW für selbstgenutztes Wohneigentum – gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pellets, Holz), Solarthermie, Brennstoffzellen und Wärmenetzanschlüsse.

Für alle

Grundförderung: 30 %

Unabhängig vom Einkommen. Für Wärmepumpen sinkt sie ab dem 1. Quartal 2027 auf 15 % – Geräte, die in der EU hergestellt werden, erhalten dann zusätzlich einen Bonus von 15 %, also wieder 30 % insgesamt.

Für schnelle Entscheider

Klimageschwindigkeitsbonus

Aktuell 16 % – wenn Sie eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen. Der Bonus sinkt alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte (12 % ab Februar 2027, 8 % ab August 2027, 4 % ab Februar 2028) und entfällt ab August 2028.

Nach Einkommen

Einkommensbonus

40 % bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Mit mindestens einem minderjährigen Kind werden 10.000 € vom Einkommen abgezogen.

Obergrenzen

70 %, bei geringem Einkommen 80 % – maximal 22.400 €

Insgesamt werden höchstens 70 % der förderfähigen Kosten bezuschusst, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) bis zu 80 %. Förderfähig sind derzeit bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit. Dieser Betrag sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 750 € – bis auf 22.000 € ab August 2030. Früh entscheiden lohnt sich also doppelt.

Wichtig

Neue Frist für bereits erneuerbare Heizungen

Ab dem 1. Quartal 2027 wird der Austausch einer förderfähigen Heizung – also Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Wärmenetzanschluss –, die ab dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurde, in der Regel nicht mehr gefördert.

Bei älteren Anlagen (vor 2008) zählen dann nur noch 25 % der Kosten als förderfähig.

Ihre Pellet-, Holz- oder Wärmepumpenanlage soll erneuert werden? Sprechen Sie uns noch 2026 an.

Außerdem gut zu wissen

  • Seit 21. Juli 2026 entfallen: der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen.
  • Nach dem Umbau muss das Haus zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie beheizt werden.
  • Für Wärmepumpen muss ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) bestellt sein. Hintergrund ist § 14a EnWG: Der Netzbetreiber darf Wärmepumpen bei Netzengpässen kurzzeitig drosseln (nicht abschalten) – dafür sinken Ihre Netzentgelte.
  • Den Antrag stellen Sie, bevor die Arbeiten beginnen – wir bereiten alles mit Ihnen vor.
  • Alle Details im offiziellen KfW-Merkblatt zum Zuschuss 458 – die KfW hält es aktuell. Zur Vorbereitung hilft unser Fragebogen Wärmepumpe (PDF).

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